Haus- und Badeordnung für das BadeWerk Neuharlingersiel

1. Allgemeines
1.1. Die Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit
1.2. Die Haus- und Badeordnung ist für alle verbindlich. Mit dem Betreten des Bades erkennt jeder Besucher diese sowie alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.
1.3. Die Badeeinrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, Beschädigung oder schuldhafter Verunreinigung haftet der Badegast für den Schaden.
1.4. Findet ein Badegast die ihm zugewiesenen Räume verunreinigt oder beschädigt vor, so hat er dies dem Aufsichtspersonal sofort mitzuteilen.
1.5. Das Essen und Trinken ist nur in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
1.6. Der Badegast hat alles zu unterlassen, was gegen die guten Sitten sowie gegen Sicherheit, Ruhe und Ordnung verstößt.
1.7. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten.
1.8. Das Personal übt das Hausrecht aus und ist für die Einhaltung der Haus- und Badeordnung verantwortlich.

2. Öffnungszeiten und Zutritt
2.1. Die Öffnungszeiten und Eintrittspreise werden vom Kurverein Neuharlingersiel e.V. festgelegt und am Eingang des Hallenbades ausgehängt. Der Kurverein behält sich vor, das Bad aus besonderem Anlass für die Öffentlichkeit zu schließen.
2.2. Die Badezeit ist abhängig vom gewählten Tarif inklusive der Aus- und Ankleidezeit. Kassenschluss ist 1 Stunde vor der Schließungszeit.
2.3. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen. Für verlorene oder nicht genutzte Karten wird kein Ersatz geleistet, der Preis wird nicht erstattet.
2.4. Folgenden Besuchern ist der Zutritt nicht gestattet:
a) Besucher unter Einfluss berauschender Mittel
b) Besucher, die Tiere mit sich führen
c) Besucher mit ansteckenden oder Anstoß erregenden Krankheiten

Folgenden Besuchern ist der Zutritt nur in Begleitung einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet:
a) wenn sie zu Krampf- und / oder Ohnmachtsanfällen neigen oder mit geistigen Behinderungen
b) Kinder unter 7 Jahren
2.5. Jeder Badegast muss eine gültige Eintrittskarte besitzen und diese auf Verlangen vorzeigen.

3. Haftung
3.1. Das Betreten des Hallenbades und seiner Nebenanlagen geschieht auf eigene Gefahr des Badegastes.
3.2. Für Unfälle haftet der Kurverein nur, wenn ihm hinsichtlich der Beschaffenheit der Anlage bzw. der Einrichtungen oder dem Personal grob fahrlässige Verhaltensweise nachgewiesen werden kann.
3.3. Für Geld und Wertsachen, Kleidungsstücke sowie deponierte Gegenstände (Schlüssel, Wertsachen usw.) wird jegliche Haftung abgelehnt. Dies gilt auch für die auf dem Parkplatz abgestellten Fahrzeuge.
3.4. Der Kurverein Neuharlingersiel e.V. haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die Dritten durch die Benutzung des Hallenbades entstehen. Der Verursacher hat für Schäden, die dem Kurverein Neuharlingersiel e.V. oder Dritten zugefügt werden, selbst einzutreten.

4. Verhalten im Bad
4.1. Zum Aus- und Ankleiden sind die Wechselkabinen zu benutzen. Die Barfuß-Gänge dürfen nicht mit Straßenschuhen betreten werden.
4.2. Kleidungsstücke werden im Schrank eingeschlossen. Geld und Wertgegenstände können an der Kasse in Wertfächern deponiert werden. Der Schlüssel verbleibt für die Dauer des Aufenthaltes beim Badegast.
4.3. Gegenstände, die im Hallenbad oder in den Nebenanlagen gefunden werden, sind beim Personal abzugeben.
4.4. Vor dem Betreten der Schwimmhalle und nach Benutzung der Dampfbäder und Saunen ist der Körper möglichst ohne Badebekleidung gründlich mit Seife, Duschgel etc. zu reinigen.
4.5. Die Schwimmhalle darf nur in üblicher Badebekleidung betreten werden. DieEntscheidung darüber, ob die Badebekleidung den Anforderungen entspricht, trifft der Schwimmmeister.
4.6. Es ist untersagt:
a) andere Badegäste unterzutauchen, zu belästigen oder vom Beckenrand ins Wasser zu stoßen,
b) zu rauchen, rennen, spucken, lärmen oder an der Haltestange zu turnen,
c) außerhalb der Treppen und Leitern das Becken zu betreten oder zu verlassen,
d) Kinder- bzw. Sportwagen in die Schwimmhalle mitzunehmen,
e) Glasflaschen oder –behälter jeglicher Art in die Schwimmhalle mitzubringen,
f) Mobiltelefone, Smartphones, Tablets, Laptops oder andere mobile Geräte, die das Aufnehmen von Fotos oder Videos ermöglichen, zu benutzen.
4.7. Taucherbrillen, Bälle, Ringe, Schwimmhilfen und Schnorchel dürfen nur benutzt werden, wenn es die Besucherzahl zulässt und kein Badegast gestört, belästigt oder in Gefahr gebracht wird. Die Entscheidung trifft der Schwimmmeister.
4.8. Das Springen ins Schwimmbecken ist nur bei der Abnahme von Schwimmprüfungen oder auf besondere Erlaubnis des Schwimmmeisters gestattet.

5. Besondere Bestimmungen
5.1. Bei Schul-, Vereins- und Gemeinschaftsveranstaltungen sind die Begleitpersonen zur Aufsicht verpflichtet. Sie sind für die Beachtung der Haus- und Badeordnung verantwortlich und müssen im Besitz des Rettungsschwimmabzeichens in Silber sein.
5.2. Private Schwimm- und Sportlehrer sowie med. Bademeister und Masseure dürfen das Hallenbad für gewerbliche Zwecke nicht nutzen.
5.3. Der Schwimmmeister erteilt nach Bedarf und Zeit Schwimmunterricht und nimmt Schwimm- und Sportabzeichen Prüfungen ab.
5.4. Gruppen haben nur auf Voranmeldung zum Hallenbad Zutritt, wenn die zurzeit anwesende Besucherzahl es erlaubt. Die Entscheidung trifft der Schwimmmeister.

6. Verhalten in der Sauna-Landschaft
6.1. Die Sauna-Landschaft dient der Gesundheitsförderung und der Erholung der Nutzer. Hierzu gibt es Empfehlungen des Deutschen Sauna-Bundes e. V.
6.2. Die Sauna-Landschaft ist ein textilfreier Bereich. In bestimmten Bereichen (z. B. Ruheräume, Gastronomie) gelten besondere Bestimmungen.
6.3. Sexuelle Handlungen und Darstellungen sind verboten
6.4. Die Benutzung der Schwitzräume ist nur unbekleidet gestattet.
6.5. Ruheliegen dürfen nur mit einem Bademantel oder mit einer trockenen, körpergroßen Unterlage benutzt werden.
6.6. Das Bistro darf nur mit einem Bademantel oder einem trockenen, den Körper umhüllenden Badetuch besucht werden.
6.7. Sauna- und Warmlufträume mit Holzbänken sind nur mit einem ausreichend großen Liegetuch zu benutzen, dass der Körpergröße entspricht. Die Holzteile dürfen nicht vom Schweiß verunreinigt werden.
6.8. In Dampf- und Warmlufträumen aus Keramik oder Kunststoff sollten aus hygienischen Gründen Sitzunterlagen/Sitztücher benutzt werden. Mit vorhandenen Wasserschläuchen sollen die Sitzflächen gereinigt werden.
6.9. Technische Einbauten (z. B. Heizkörper, Beleuchtungskörper, Saunaheizgeräte einschließlich deren Schutzgitter und Messfühler) dürfen nicht mit Gegenständen belegt werden.
6.10. In Schwitzräume sollte nur ein Liegetuch/eine Sitzunterlage mitgenommen werden.
6.11. Badeschuhe dürfen in Sauna- und Warmlufträumen nicht getragen werden.
6.12. Aus Gründen gegenseitiger Rücksichtnahme sind in Schwitzräumen laute Gespräche, Schweißschaben, Bürsten, Kratzen nicht erlaubt. Hauteinreibungen/Peelings mit selbst mitgebrachten Mitteln wie Salz, Honig u. ä. sind unzulässig.
6.13. Vor der Benutzung der Schwitzräume, des Kaltwassertauchbeckens oder anderer Badebecken muss geduscht werden.
6.14. In Ruheräumen müssen sich die Nutzer rücksichtsvoll und ruhig verhalten. In Ruheräumen sind Geräusche zu vermeiden.
6.15. In der Sauna-Landschaft ist Telefonieren, Fotografieren und Filmen verboten. Elektronische Medien, mit denen man fotografieren und/oder filmen kann (z. B. Smartphone, Tablet, E-Book-Reader u. ä.), dürfen nur in ausgewiesenen Bereichen mitgenommen und benutzt werden.
6.16. Personen mit gesundheitlichen Problemen sollten klären, ob für sie beim Saunabaden besondere Risiken bestehen.
6.17. Traditionell bestehen in Sauna- und anderen Schwitzräumen besondere Bedingungen, wie z. B. höhere Raumtemperaturen, gedämpfte Beleuchtung, Stufenbänke und unterschiedliche Wärmequellen. Diese erfordern vom Nutzer besondere Vorsicht.
6.18. Saunaaufgüsse dürfen ausschließlich vom Personal durchgeführt werden.

Kurverein Neuharlingersiel e.V.

Vorsitzende Christine Stolle

Kurdirektor Andreas Eden

Kurverein Neuharlingersiel e.V. – Edo-Edzards-Str. 1 – 26427 Neuharlingersiel – Tel. (04974)188-0 – www.neuharlingersiel.de

Stand: Juli 2021